Auch bei der sorgfältigsten Handhabung kann es beim Transport vereinzelt zu Schäden kommen. Hier erfahren Sie, wie der Ablauf in einem solchen Fall ist.
1. Wer kann eine Schadensmeldung bei Cargoboard aufgeben?
2. Wie kann ich einen Schaden möglichst schnell melden?
3. Wo lade ich meine Unterlagen hoch?
4. Wie erfolgt ein Wertnachweis der beschädigten Ware?
5. Welche Fristen gelten bei der Schadensmeldung?
6. Wie lange dauert die Schadensbearbeitung?
7. Was ist beim Versand der Ware zu beachten, um Schadensmeldungen zu vereinfachen?
Insbesondere beim Versand von Gütern im Sammelgut kann es zu Transportschäden kommen. Ihre Ware verbleibt während des Transports nicht auf dem gleichen LKW, sondern wird mehrfach umgeladen. Falls ein Schaden bei einer Sendung aufgetreten ist, die über Cargoboard versendet wurde, sind wir weiterhin Ihr Ansprechpartner.
Wer kann eine Schadensmeldung bei Cargoboard aufgeben?
Aufgrund des bestehenden Vertragsverhältnisses kann ausschließlich unser Auftraggeber einen Schaden bei uns melden und Schadensersatzansprüche geltend machen. Wenn Sie Empfänger:in einer Lieferung von Cargoboard sind und einen Schaden feststellen, müssen Sie sich an Ihren Vertragspartner wenden, damit dieser eine Schadensmeldung bei uns vornehmen kann.
Wie kann ich einen Schaden möglichst schnell melden?
Um einen Schaden möglichst schnell zu bearbeiten, bitten wir Sie unser Schadensformular in unserem Solution Center zu verwenden. Hier können Sie Ihre E-Mail und die zugehörige Sendungsnummer eingeben und unten Schadensmeldung auswählen. Geben Sie dabei bitte auch den Schadensbetrag, das Schadensdatum und das Schadensgewicht sowie eine genaue Beschreibung der Beschädigung an. Im weiteren Verlauf des Prozesses werden wir Sie bitten, eine Schadensrechnung, Handelsrechnung sowie Bilder von der beschädigten Ware und der Verpackung hochzuladen.
Hinweis: Der Ablauf bei einem Verlust oder Teilverlust Ihrer Ware gleicht der normalen Schadensmeldung.
Eine Besonderheit gibt es beim Schadensdatum. Hier ist das Datum anzugeben, an dem der Verlust der Ware aufgefallen ist. In der Regel gibt es 2 verschiedene Zeitpunkte.
1. Zeitpunkt: Wir melden uns bei Ihnen und geben bekannt, dass Ihre Sendung im Moment nicht auffindbar ist.
2. Zeitpunkt: Bei der Auslieferung der Ware fällt den Empfänger:innen auf, dass Teile der Sendung fehlen.
Schadensbetrag
Der Schadensbetrag ist der Wertbetrag, den Sie durch die Beschädigung der Ware tatsächlich verloren haben. Dieser kann daher nicht höher sein als der Warenwert auf der Handelsrechnung (z.B. Verkaufs- oder Einkaufsrechnung). Wenn Sie einen Schaden bei Cargoboard melden, erhalten Sie von uns ein Muster für die Schadensrechnung. In dieser können Sie uns alle entstandenen Kosten zunächst in Rechnung stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Anforderung der Schadensrechnung noch keine Anerkenntnis dieser darstellt. Wir verweisen diesbezüglich auch auf die Schadenminderungspflicht (Obliegenheit aller Parteien, den entstandenen Schaden und dessen Folgen so gering wie möglich zu halten).
Schadensdatum
Das Schadensdatum ist der Tag, an dem ein Schaden festgestellt wird. Ein Schaden wird in der Regel von den Empfänger:innen festgestellt oder schon während des Transports von den Spediteuren vermerkt. Wird ein Schaden während des Transportes vermerkt, findet sich das Schadensdatum auf der Quittung vom Fahrer oder im Sendungsverlauf.
Schadensgewicht
Beim Schadensgewicht geben Sie das Gewicht der beschädigten Ware an. Besteht Ihre Warensendung aus einem Gegenstand oder Objekt, geben Sie hier das Gesamtgewicht an. Lässt sich die beschädigte Ware leicht auseinanderbauen oder setzt sich Ihre Warensendung aus mehreren Teilen zusammen, müssen Sie das Gewicht der beschädigten Einzelteile angeben.
Beispiel: Auf einer Palette werden 10 Eimer Farbe transportiert. Ein Eimer Farbe wird beim Transport beschädigt, sodass er ausläuft. Bei der Schadensmeldung muss nun das Gewicht des kaputten Eimers im vollen Zustand als Schadensgewicht angegeben werden.
Wo lade ich meine Unterlagen hoch?
Nach dem Absenden des Schadensformulars im Solution Center, bekommen Sie eine Mail, die den weiteren Verlauf der Schadensabwicklung klärt.
In dieser E-Mail finden Sie einen Link zu unserem Dokumentenmanagement. Dort sehen Sie genau, welche Unterlagen wir benötigen. Bitte laden Sie Ihre Dokumente im entsprechenden Feld hoch.
Schadensfotos von der Verpackung sowie der beschädigten Ware
Wir bitten Sie möglichst detaillierte Fotos sowohl von der Transportverpackung als auch von der beschädigten Ware zu machen. Wenn verfügbar, helfen uns auch Bilder der verpackten Ware vor der Abholung dabei, Ihren Fall schnellstmöglich zu lösen.
Eine Schadensrechnung, die auf die Cargoboard GmbH & Co. KG ausgestellt ist
Bei einer Schadensrechnung handelt es sich grundsätzlich um eine normale Rechnung über den von Ihnen errechneten Schadensbetrag, bei der Sie allerdings ein paar Besonderheiten beachten müssen.
- Aus der Rechnung muss ersichtlich sein, dass die Rechnungsstellung aufgrund eines Transportschadens erfolgt.
- Das Datum des Transportschadens muss benannt werden.
- Die zugehörige Sendungsnummer muss genannt werden.
- Die Rechnung muss in netto ausgewiesen sein.
- Die Rechnung muss auf die Cargoboard GmbH & Co. KG ausgestellt sein.
Eine Vorlage für die Schadensrechnung erhalten Sie von automatisch via Mail bei einer Schadensmeldung.
Alternativ können Sie sich die Vorlage für die Schadensrechnung auch hier herunterladen.
Wie erfolgt ein Wertnachweis der beschädigten Ware?
Der Wertnachweis der beschädigten Ware wird über eine Handelsrechnung nachgewiesen. Laden Sie daher bitte Ihre Verkaufsrechnung für die versendete Ware in Ihren digitalen Schadensordner hoch.
Haben Sie alle benötigten Fotos und Dokumente hochgeladen, müssen Sie Ihren Upload über den Link in der E-Mail von uns bestätigen.
Welche Fristen gelten bei der Schadensmeldung?
Offene Schäden, welche bei Anlieferung von außen zu erkennen sind, sind sofort auf dem Ablieferbeleg des Fahrers zu vermerken. Verdeckte Schäden hingegen müssen sofort nach Entdecken des Schadens und innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung bei Cargoboard gemeldet werden.
Hinweis: Nach der Schadensmeldung prüfen wir eine ggf. erfolgende Schadensregulierung. Diese ist davon abhängig, ob der gebuchte Transport mit oder ohne zusätzlicher Transportversicherung abgeschlossen wurde. Damit Schäden von nicht-versicherten Transporten, die nur durch die gesetzliche Speditionshaftung abgesichert sind, erfolgreich reguliert werden können, muss der Schaden direkt bei der Anlieferung festgestellt und vom Fahrer auf der Speditionsquittung vermerkt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Benötige ich eine Transportversicherung oder reicht die Spediteurhaftung?
Wie lange dauert die Schadensbearbeitung?
Die Dauer einer Schadensbearbeitung lässt sich leider nicht pauschalisieren und hängt von der Komplexität des Falles ab. Eine Transportversicherung verschnellert und erleichtert diesen Prozess allerdings erheblich.
Wir wissen, dass diese Antwort für Sie als Kunde häufig nicht zufriedenstellend ist. Wir arbeiten mit Hochdruck zusammen mit unseren Partnern und der Versicherung daran, den Prozess der Schadensregulation schneller und besser zu machen.
Brauche ich eine Versicherung im Speditionsversand?
Bei Speditionen gibt es keine standardmäßigen Versicherungen. Eine zusätzliche Transportversicherung kann bei der Auftragsbuchung hinzugefügt werden und erleichtert vor allem Abwicklung von möglichen Schäden. Standardmäßig haftet Cargoboard nach den „Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen“ (ADSp 2017).
>>>Benötige ich eine Transportversicherung oder reicht die Spediteurhaftung?<<<
Was ist beim Versand der Ware zu beachten, um Schadensmeldungen zu vereinfachen?
Beim Versand können wichtige Vorkehrungen getroffen werden, um Schäden zu vermeiden. Machen Sie vor dem Versand Fotos der verpackten Waren, sodass nachvollzogen werden kann, dass die Ware sicher verpackt war. Um sich bestmöglich zu schützen, buchen Sie eine Transportversicherung bei der Auftragsbuchung mit dazu. Stellen Sie sicher, dass Ihr Kunde weiß, dass die Ware bei Entgegennahme auf Schäden zu prüfen ist. Wird ein Schaden festgestellt, muss dieser auf dem Ablieferbeleg des Fahrers schriftlich vermerkt werden.