In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Rückwarenverzollung und welche Dokumente Sie benötigen.
Anforderungen an die Rückware
Die Rückware muss Gemeinschaftsware der Europäischen Union sein. Das bedeutet, dass die Ware entweder vollständig im Zollgebiet der EU hergestellt wurde oder aus einem Drittland stammt und zuvor ordnungsgemäß in der EU verzollt wurde.
Einfuhranmeldung und Steuern
Waren mit Ursprung in der EU können "normal" zur Einfuhr angemeldet werden. Steuern fallen nur an, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Ordnungsgemäß verzollte Waren aus Drittländern können innerhalb von 3 Jahren, z. B. aufgrund von Retouren oder Reparaturen zoll- und steuerfrei wieder eingeführt werden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Für die Rückwarenverzollung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Ausfuhrbegleitdokument mit Ausgangsvermerk
- Muss bei der Spedition, die die Ausfuhr durchgeführt hat, angefragt werden)
- Rechnung der betroffenen Sendung
- Rechnung für die Rückware mit Vermerk für Teil- oder Totalwiedereinfuhr
- Ursprungsrechnung kann verwendet werden, wenn vermerkt ist, dass es sich um eine Wiedereinfuhr handelt
Bei Reparaturen gilt:
- Rechnung mit Angabe des Reparaturzwecks und Wertangabe (Schrottwert oder aktueller Verkaufswert)
- Angabe einer vorübergehenden Ausfuhr (Sendung geht nach Überarbeitung zurück ins Land des Versenders)
- Falls Ware in Deutschland abgeholt wird: Rechnung mit Reparaturpreis vom Versender
- Fotos von der Ware vor dem Verpacken
Zollrevision und Identifikation der Ware
Waren, die als Rückware abgefertigt werden, unterliegen einer Zollrevision. Die Nämlichkeit der Ware muss beim Grenzzollamt nachgewiesen werden, z. B. über eine eingestanzte Seriennummer oder ein anderes Identifikationsmerkmal.
Hinweis: Achten Sie beim Verpacken der Ware darauf, dass die Seriennummer (oder ein anderes Identifikationsmerkmal) ersichtlich bleibt. Machen Sie zusätzlich vor dem Verpacken der Ware Fotos von der Ware und schicken Sie uns diese zusätzlich zu.