Bei der Rückwarenverzollung bezieht sich der Begriff "Nämlichkeit" auf die eindeutige Identifizierung einer Ware, die zurück in das Zollgebiet der Europäischen Union eingeführt wird.
Die Nämlichkeit stellt sicher, dass die zurückkehrende Ware tatsächlich dieselbe ist wie die ursprünglich exportierte Ware. So sollen der korrekte Zollstatus und die ordnungsgemäße Abwicklung der Verzollung gewährleistet werden.
Wie wird die Nämlichkeit nachgewiesen?
Um die Nämlichkeit einer Ware nachzuweisen, müssen bestimmte Identifikationsmerkmale wie zum Beispiel Seriennummern, sichtbar und eindeutig zuzuordnen sein.
Diese Merkmale sollten während des gesamten Verzollungsprozesses, einschließlich des Transports und der Lagerung gut erkennbar sein.
Einige Tipps, um die Nämlichkeit bei der Rückwarenverzollung sicherzustellen:
- Achten Sie darauf, dass Identifikationsmerkmale wie Seriennummern sichtbar bleiben und nicht von Verpackungsmaterialien verdeckt werden.
- Machen Sie vor dem Verpacken der Ware Fotos von den Identifikationsmerkmalen und bewahren Sie diese als Nachweis auf.
- Stellen Sie sicher, dass die Identifikationsmerkmale auf den Begleitdokumenten wie Rechnungen oder Ausfuhrbegleitdokumenten korrekt eingetragen sind.