Wie wähle ich die richtige Be- und Entladeart aus?

Bei Direktfahrten und LTL/FTL Transporten fragen wir Sie standardmäßig nach der Art der Be- und Entladung am Abhol- und Anlieferort.

Bei Direktfahrten und Teil- und Komplettladungen haben Sie bei uns die Möglichkeit aus 4 verschiedenen Arten der Ladungsmöglichkeiten auszuwählen. Je nachdem, welche Ladearten bei den Versender:innen und Empfänger:innen der Sendungen vorhanden sind, müssen Sie hier eine Auswahl zwischen der Rampenbeladung, seitlichen Beladung, Kranbeladung und Beladung mit Hebebühne und Hubwagen treffen. Je nach gewählter Ladeart wird der passende LKW-Typ für Sie ausgewählt.

Die Rampenladung

Bei einer Rampenladung fährt der LKW für die Be- oder Entladung an eine Laderampe. Über diese Verbindung wird der LKW dann mit Hilfe eines Hubwagens oder Gabelstaplers geladen oder entladen. Der Hubwagen oder Gabelstapler muss für diese Ladeart an der Be- oder Entladestelle vorhanden sein.

Die seitliche Beladung

Bei der seitlichen Beladung wird der LKW mit Hilfe eines Gabelstaplers von der Seite be- oder entladen. Auch hier muss der Gabelstapler an der Be- oder Entladestelle vorhanden sein.

Die Kranbeladung

Bei einer Kranbeladung werden die zu verladenden Waren an der Be- oder Entladestelle mit Hilfe eines Krans auf das Fahrzeug geladen. Der Kran muss für diese Ladeart an den Ladestellen vorhanden sein.

Hebebühne und Hubwagen

Die Be- und Entladung mit einer Hebebühne und einem Hubwagen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei dieser Ladeart belädt und entlädt der Fahrer die Waren auch für Sie.

Damit Ihre Lieferung mit Hebebühne und Hubwagen be- und entladen werden kann, darf ein Packstück maximale Maße von 2,45 m in der Länge und 1,20 m in der Breite haben und dabei 1.000 kg wiegen. Das Gesamtgewicht der Warensendung darf nicht mehr als 4.500 kg betragen und 7 Lademeter nicht überschreiten.

Bei den Ladearten Rampenladung, Kranladungen und seitlichen Be- und Entladungen sind die Versender:innen und Empfänger:innen der Lieferungen für die jeweilige Be- und Entladung zuständig.