Wie funktioniert die Zollabwicklung?

Um die Zollabwicklung für Sie zu vereinfachen, übernehmen wir bei Transportbuchung über unsere Plattform optional sämtliche Formalitäten der Einfuhr- und Export-Zollabwicklung.

  1. Wann ist eine Zollabwicklung notwendig?
  2. Was ist eine Gestellung oder Zollbeschau?
  3. Welchen Incoterm bietet Cargoboard an?

Auch bei Warensendung nach und aus der Schweiz und Großbritannien (UK) unterstützen wir Sie gerne. Unser Ziel dabei ist eine möglichst zeitsparende und einfache Zollabwicklung für Sie und damit auch eine möglichst günstige und schnelle Versendung Ihrer Waren.

Wenn Sie Waren außerhalb der EU exportieren wollen, gelten je nach Ausgangs- und Zielland unterschiedliche Bestimmungen. Cargoboard übernimmt für Sie gerne die Ausfuhranmeldungen bei Exportverzollungen und Einfuhranmeldungen bei Importverzollungen.

Nach Abschluss einer Buchung mit Verzollung bekommen Sie von uns eine Mail bezüglich der Zollvollmacht, damit wir für Sie die weitere Kommunikation mit dem Zoll übernehmen können.

Wichtig: Wir können die Abholung der Ware erst einplanen, wenn uns alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen sowie die Frist zur Gestellung/ Zollbeschau abgelaufen ist. Dadurch kann es zu Abweichungen vom gebuchten Abholdatum kommen.

Wann ist eine Zollabwicklung notwendig?

Grundsätzlich ist eine Verzollung Ihrer Ware immer dann notwendig, wenn Sie Ihre Waren außerhalb der Europäischen Union versenden wollen. Doch nicht bei allen Sendungen außerhalb der europäischen Union ist eine Zollabwicklung notwendig.

Ist der Rechnungswert Ihrer Sendung 1000€ oder mehr und/oder das Gewicht einer Lieferung 1000kg oder mehr, benötigen Sie eine Ausfuhranmeldung und eine Handelsrechnung. Ist ihre Lieferung weniger als 1000€ Wert und hat ein Gewicht unter 1000kg reicht eine Handelsrechnung.

Ausnahme Großbritannien: Bei allen Lieferungen, die in und aus Großbritannien erfolgen, wird immer eine Ausfuhranmeldung benötigt.

Welche Dokumente benötige ich für die Zollabwicklung?

Damit wir Sie bei der Zollabwicklung bestmöglich unterstützen, benötigen Sie einige Dokumente.

  • Handelsrechnung

Nach dem Buchungsvorgang schicken wir Ihnen eine Vorlage für eine zollkonforme Handelsrechnung. Diese enthält:

    • Adressen der Auftraggeber:innen sowie Verkäufer:innen (falls nicht identisch), Käufer:innen und Empfänger:innen (falls nicht identisch)
    • Warenbezeichnung mit Warentarifnummer / Zolltarifnummer
    • Anzahl der Packstücke (Kartons, Paletten etc.)
    • Gewichtsangabe
    • Frankatur DAP
    • Ursprungsland der Ware
  • Ausfuhranmeldung

Auch die Ausfuhranmeldung übernehmen wir für Sie. Wir benötigen von Ihnen dafür folgende Informationen:

    • Packliste (Netto/Brutto Gewicht & Packstückanzahl)
    • EORI-Nummer

Was ist eine EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer stellt viele unserer Kund:innen vor Fragen. Prinzipiell kann man sagen, dass alle Unternehmen, die in die EU importieren oder aus der EU exportieren wollen, eine EORI-Nummer brauchen. Auch ohne EORI-Nummer können Sie bei Cargoboard Ihren Import oder Export buchen. Beantragen Sie dafür die EORI-Nummer beim Zoll und hängen Sie Ihren Antrag auf die Stellung einer EORI-Nummer einfach am Ende Ihrer Buchung an.

Hier können Sie eine EORI-Nummer beantragen.

Was ist eine Gestellung oder Zollbeschau?

Bei einer Gestellung werden der zuständigen Zollbehörde zollpflichtige Warensendungen gemeldet. Der Zoll hat daraufhin die Möglichkeit, die Ware in Folge einer Zollbeschau zu überprüfen oder die Ware nach der Sichtung der Ausfuhrdokumente freizugeben.

Besonders wichtig für Sie ist die richtige Angabe der Abholadresse. Die Abholadresse dient dem Zoll als Ort für eine mögliche Zollbeschauung.

Nach der Ausfuhranmeldung hat der Zoll 24 - 48 Stunden Zeit, um Ihre Warensendungen zu überprüfen. Erst danach kann der Abtransport Ihrer Waren erfolgen.

Wichtig: Eine Zollbeschau ist ein ganz normaler Vorgang in der Zollabwicklung und kein Grund zur Angst oder Sorge. Meistens findet eine Zollbeschau in Folge einer Stichprobenüberprüfung statt.

Welchen Incoterm bietet Cargoboard an?

Cargoboard bieten Ihnen den Incoterm DAP an. Incoterms steht für International Commercial Terms (internationale Handelsklauseln). Diese Klauseln umfassen eine Reihe vordefinierter internationaler Regeln, die von der internationalen Handelskammer veröffentlicht werden und Vertragsklauseln für internationale Handelsverträge festlegen.

Was bedeutet DAP – Delivered At Place?

DAP – Delivered At Place ist eine englische Abkürzung und steht für „geliefert an benannten Ort“. Bei DAP trägt der Verkaufende die Kosten und Risiken des Transports der Ware an eine vereinbarte Adresse. Sobald die Ware dort angekommen und zur Entladung freigegeben ist, übertragen sich die möglichen Risiken auf den Kaufenden.

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit bei der Versendung Ihrer Waren außerhalb der Europäischen Union die Importverzollung für die Empfänger:innen zu übernehmen.

Dafür können Sie in unserem Buchungsprozess DAP cleared auswählen, um die Importverzollung von 40 € für die Empfänger:innen Ihrer Sendung zu übernehmen.
Entscheiden Sie sich für DAP uncleared, übernehmen die Empfänger:innen die Importverzollung sowie die Mehrwertsteuer und Zölle.

Zollabgaben und Steuern werden in den Bestimmungsländern erhoben und können daher vorab nicht bestimmt werden. Diese Einfuhrformalitäten werden von unserem Zollteam im jeweiligen Land übernommen und mit dem jeweiligen Importeur und den Empfänger:innen besprochen.

Wie Sie die Zollabwicklung bei Cargoboard buchen, erfahren Sie hier.