Wie funktioniert der Versand in die Schweiz?

Da die Schweiz kein Mitglied der EU ist, sind bei dem Versand verschiedene Aspekte zu beachten. Dabei unterstützen wir Sie auch gerne mit unseren Verzollungsservice.

Erst ab einem Rechnungswert von 1.000 € und oder einem Sendungsgewicht von 1.000 kg muss die Ausfuhr beim Zoll angemeldet werden.

Hierfür benötigen sie eine EORI-Nummer, die sie beim Zoll beantragen. Dieser Prozess geht in der Regel sehr schnell und schon der Antrag für eine EORI-Nummer reicht aus, um den Buchungsprozess bei Cargoboard abzuschließen.

Gerne stellen wir Ihnen nach der Buchung eine für den Zoll passende Muster-Handelsrechnung zur Verfügung und übernehmen für Sie die Ausfuhranmeldung sowie jede weitere Kommunikation mit dem Zoll.

Wichtig: Wir können die Abholung der Ware erst einplanen, wenn uns alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorliegen sowie die Frist zur Gestellung/ Zollbeschau abgelaufen ist. Dadurch kann es zu Abweichungen vom gebuchten Abholdatum kommen.

Welche Dokumente benötige ich für den Versand in die Schweiz?

  • Vollständiger Lieferschein / Packliste
  • Korrekt ausgefüllte Ausfuhrbegleitdokumente
  • Handelsrechnung (in dreifacher Ausfertigung – im Originalen unterschrieben)
  • EORI-Nummer
  • Zolltarifnummer
  • Ursprung der Ware (ggf. Ursprungserklärung)
  • Lieferbedingung (Cargoboard liefert rein DAP)

Was muss ich beim Versand von der Schweiz nach Deutschland beachten?

Beim Versand Ihrer Sendung von der Schweiz nach Deutschland gibt es eine Besonderheit zu beachten. Als Auftraggeber des Transports müssen Sie die Einfuhrumsatzsteuer für die Sendung bezahlen.

Hinweis: Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in der Regel 19 % des Warenwertes. Für bestimmte Waren, wie z.B. Bücher, gilt ein ermäßigter Steuersatz von nur 7 %.

Da wir bei der Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer in Vorleistung gehen, berechnen wir Ihnen zusätzlich eine Vorlageprovision von 2 % der Einfuhrumsatzsteuer.

Bei Sendungen, die einen Warenwert von 6000 Euro netto übersteigen, können Sie prüfen, ob für Ihre Waren ein EUR.1 Formular infrage kommt.
Das EUR.1 Formular ersetzt die Ursprungserklärung bei Warenwerten über 6000 Euro. Gerne können Sie sich beim Zoll informieren, ob Ihre Waren gemäß EUR.1 von reduzierten Zollsätzen profitieren können.
Informationen rund um das Thema EUR.1 finden Sie beim Zoll.

Weitere Informationen über die Zollabwicklung finden Sie hier.