Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass Sie gewisse Waren nicht mit uns versendet werden können. Darunter zählen u. a. verderbliche Lebensmittel, explosive Waren oder Kraftfahrzeuge.
Eine genaue Auflistung der nicht-transportierbaren Waren finden Sie in unseren AGBs.
Neben den Waren, die wir nicht transportieren können, gibt es Waren, die einer zusätzlichen Abstimmung bedürfen.
Welche Waren sind abstimmungsbedürftig?
Ab einem Warenwert von 250.000 Euro muss jede Warensendung mit uns abgestimmt werden, damit ein problemloser Warentransport sichergestellt werden kann. Das Gleiche gilt auch für alle Warensendungen, bei denen es sich um nicht-typische Handelsgüter handelt.