Benötige ich eine Transportversicherung oder reicht die Spediteurhaftung?

Eine Transportversicherung hat gegenüber der standardmäßigen Spediteurhaftung viele Vorteile und verbessert die Abwicklung von möglichen Transportschäden.

1. Brauche ich eine Transportversicherung?

2. Wann greift die Spediteurhaftung?

3. Wie sieht der Schutz der Transportversicherung aus?

4. Welche Waren darf ich nicht Cargoboard versenden?

5. Die Transportversicherung ist mir zu teuer. Gibt es eine weitere Alternative?

Brauche ich eine Transportversicherung?

Viele Kund:innen von Speditionen haben den Eindruck, dass Sie keine “zusätzliche“ Transportversicherung brauchen. Sie gehen davon aus, dass Ihre Ware standardmäßig versichert ist. Der Umgang mit dem Thema Haftung und Versicherung ist häufig intransparent und unverständlich, sodass bei den Kund:innen der Eindruck erzeugt wird, dass die versendete Ware automatisch versichert ist.

Wir raten grundsätzlich allen unseren Kund:innen dazu, bei der Buchung eine zusätzliche Transportversicherung auszuwählen und sich nicht auf die Spediteurhaftung / Speditionshaftung zu verlassen. Die Transportversicherung lässt sich einfach und unkompliziert bei Ihrer Cargoboard-Buchung mit auswählen.

Die Transportversicherung bietet einen deutlich umfangreicheren Schutz für den Transport und sorgt dafür, dass der Gesamtwert Ihrer Waren im Schadens- oder Verlustfall versichert ist.


Hinweis: Dies gilt selbstverständlich nur für Sendungen, die unseren AGBs entsprechen. Dabei gilt unter anderem:

  • Der Auftraggebende muss Unternehmer gem. § 14 BGB sein
  • Waren müssen transportsicher verpackt sein
  • Es handelt sich um Waren, die nicht von unseren AGBs exkludiert sind

Im Gegensatz zu einer klaren und für Sie einfachen Regelung einer Transportversicherung gelten für eine gesetzliche Haftung (Spediteurhaftung / Speditionshaftung) andere Vorgaben, die durch die „Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) geregelt sind. Hiernach sollten Schäden an der Warensendung direkt bei der Anlieferung von den Empfänger:innen festgestellt werden. Nach der Feststellung muss der Schaden vom Fahrer auf der Speditions-Quittung vermerkt werden. Wurde bei der Anlieferung kein Schaden festgestellt, müssen Sie als Kunde explizit nachweisen, dass die Ware während der Durchführung beschädigt wurde (Beweislastumkehr).

Während des Transportes achten wir selbstverständlich darauf, dass Ihre Ware sicher und sorgfältig transportiert und verladen wird. Dennoch können wir nicht zu 100 % garantieren, dass uns absolut jede Beschädigung einer Warensendung sofort auffällt.

Achtung: Generell sollten Sie Ihre Empfänger:innen / Kund:innen darauf hinweisen, dass direkt bei Erhalt der Ware eine Kontrolle der Transportverpackung von allen Seiten durchzuführen ist. Sofern an der Verpackung Beschädigungen ersichtlich sind, sollten diese direkt bei Ablieferung beim Fahrer vermerkt werden.

Wann greift die Spediteurhaftung?

Die Haftungsversicherung für Spediteure ist grundsätzlich eine gute Sache. Dennoch gibt es einige zu beachtende Aspekte, bevor Sie sich vollständig auf die gesetzliche Haftung des Spediteurs verlassen. Die Haftungsbedingungen entsprechen der „Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen“ und sind generell zugunsten der Speditionen erstellt worden.

Wie hoch ist der Höchsthaftungsbetrag?

Die Haftungsversicherung hat einen Höchsthaftungsbetrag, der sich relativ leicht überschlagen lässt. Das Gewicht der Sendung wird dabei *10 Euro gerechnet. Bei einer 100 kg Sendung kann der Spediteur also höchstens mit ca. 1.000 Euro haften. Liegt der Warenwert der 100 kg Sendung über 1.000 Euro, empfiehlt es sich unbedingt eine Transportversicherung abzuschließen.

Wie sind die Voraussetzungen für die Spediteurhaftung?

Damit die Haftungsversicherung des Spediteurs für Ihren Schaden zahlt, müssen 2 Begebenheiten erfüllt sein.

Einerseits muss die Sendung ausreichend geschützt verpackt zum Versand gebracht worden sein. Ist die Verpackung der Ware mangelhaft und das Gut nicht ausreichend von äußerlichen Einwirkungen geschützt, wie die mechanische Beanspruchung beim Umladen, bezahlt die Haftungsversicherung generell keine auftretenden Schäden.

Andererseits muss die Beweislage eindeutig sein. Wird eine Beschädigung der Ware erst nachträglich gemeldet, greift die Haftungsversicherung oft nicht. Wenn kein Vermerk auf der Quittung vorliegt, müssen die Kund:innen anderweitig nachweisen, dass der Schaden in der Obhut der Spedition entstanden ist. Diese gestaltet sich häufig schwierig.

Wie sieht der Schutz der Transportversicherung aus? 

Wenn Sie im Buchungsprozess bei Cargoboard die Versicherung auswählen, decken wir Ihre Sendung automatisch mit einer Transportversicherung ein.

Achtung: Trotz der Transportversicherung muss die Warensendung weiterhin transportsicher verpackt sein. Beispiel: Die Verkaufsverpackung von einem Fernseher gilt nicht als transportsichere Verpackung. Zusätzlich zur Verkaufsverpackung ist zwingend eine Transportverpackung notwendig. Falls Sie noch keine Erfahrungen mit dem Speditionsversand haben, empfehlen wir Ihnen unsere Seite mit Verpackungstipps.

Einer der Hauptgründe, warum wir unseren Kund:innen eine Transportversicherung empfehlen, sind die relativ geringen Kosten im Vergleich zum Warenwert der Sendung. Die Kosten für die Transportversicherung betragen 5,00 Euro pro 1.000,00 Euro Warenwert, jedoch mindestens 5,50 Euro

Warenwert Versicherungskosten
1000€ 5,50€
2000€ 10,00€
3000€ 15,00€
4000€ 20,00€
4500€ 22,50€

Für bestimmte Sonderfälle (Warenart und Warenwert) muss eine Abstimmung mit uns stattfinden, damit ein versicherter Transport stattfinden kann.

Bei welchen Sendungen müssen Sie sich für einen vollständigen Versicherungsschutz vorab bei uns melden?

Ab einem Warenwert von 250.000 Euro muss jede Warensendung mit uns abgestimmt werden, damit ein sicherer Warentransport sichergestellt werden kann. Das Gleiche gilt auch für alle Warensendungen, bei denen es sich um nicht-typische Handelsgüter handelt.

Unter anderem geht es dabei um:

  • Prototypen und Ausstellungsstücke
  • Kunstgegenstände, Gemälde und Antiquitäten
  • Münzen, Edelsteine, Dokumente, Urkunden

Die genannten Warengruppen sind abstimmungsbedürftig, da bei diesen häufig der ideelle Wert den eigentlichen Materialwert übersteigt.
Bei welchen Produkten es sich um „nicht-typische Handelsgüter“ handelt, ist nicht immer eindeutig. Daher bitten wir Sie vor Auftragsbuchung mit uns in Kontakt zu treten. Versichern Sie Ihre Ware im Buchungsprozess ohne weitere Abstimmungen, ist in der Regel allerdings nur der Materialwert der Ware versichert und nicht der ideelle Wert.

Welche Waren darf ich nicht mit Cargoboard versenden?

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass Sie keine Waren mit Cargoboard als Spedition versenden, die nicht mit uns versendet werden dürfen. Darunter zählen Waren wie verderbliche Lebensmittel, explosive Waren oder Kraftfahrzeuge. Eine genaue Auflistung mit nicht transportierbaren Waren finden Sie in unseren AGBs.

Die Transportversicherung ist mir zu teuer. Gibt es eine weitere Alternative?

Wenn Sie einen sehr regelmäßigen Versand mit mehreren Hunderten oder Tausenden Sendungen monatlich haben, kann es sich lohnen einen direkten Versicherungsvertrag mit einem Transportversicherer abzuschließen.

Hier können Sie je nach Warenart und Warenwerten von individuellen Konditionen profitieren, die in der Regel günstiger sind, als die Standard-Versicherungskosten.

Wenn Sie denken, dass das für Sie in Frage kommt, unterstützen wir gerne bei der Kontaktaufnahme zu einem Transportversicherer.